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Impressum

Impressum - Steintec - Steinmetzbetrieb

Postadresse:
SteinTec
GmbH & Co. KG
Gewerbegebiet Vorderes Ötztal 2
6441 UMHAUSEN, ÖTZTAL, TIROL

Telefon:+43 5255 50054              
FAX:+43 5255 50054 54

Informationspflicht [§5 Abs.1e-Commerce-Gesetz]

Firmenname: SteinTec

Unternehmensbezeichnung: SteinTec GmbH & Co. KG
Firmenbuchnummer: Fn194013p

Handelsgericht Innsbruck


Geschäftsführer: Gerhard Holzknecht

Straße: Gewerbegebiet Vorderes Ötztal 2

PLZ/Ort: 6441 Umhausen, Tirol

Telefon: 0043 5255 50054

Fax: 0043 5255 50054-54

Fachgruppe: Steinmetze

UID Nr.: ATU49044403


Photos: Holzknecht

Texte: Holzknecht



Email Adresse: office@steintec.at

 

AGB 

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Steintec GmbH & Co. KG. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine verbindliche
Wirkung.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse und Folgegeschäfte, selbst wenn dabei auf
sie nicht extra Bezug genommen wird. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag gehen beiderseits auf Erben und Rechtsnachfolger
über.

2. Angebotslegung

Die Angebotslegung erfolgt durch zur Verfügung stehende Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen bzw.
Maßangaben seitens des Auftraggebers). Diese können vom tatsächlichen Materialbedarf bzw.
Zeitaufwand abweichen und werden dann, bei der Abrechnung berichtigt!
Änderungen der Kalkulationsunterlagen sind der Firma Steinmetz GmbH schriftlich
mitzuteilen.

Angebote der Firma Steintec GmbH & Co. KG sind grundsätzlich freibleibend!

3. Auftragserteilung
Der Auftrag gilt erst mit einer, dem Auftraggeber zugehenden Auftragsbestätigung oder mit
Auslieferung der bestellten Ware als angenommen. Von der Bestellung abweichende
Auftragsbestätigungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt, sofern nicht binnen 3 Tagen ab
Eingang dagegen schriftlich Einspruch erhoben wird.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Materialbeschaffenheit
° Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines zeigen, weil sie niemals alle
Unterschiede in Farbe, Struktur und Gefüge in sich vereinigen.
° Das zu verwendende Gestein wird in Farbe und Struktur möglichst zusammenpassend
ausgewählt.
° Verschiedenartigkeit und Abweichungen in Farbe, Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offenen
Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Werkstofffehler bzw. Mängel,
sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen.
° Fachgerecht behobene Mängel im Stein kann der Vertragspartner nicht als Fehler bezeichnen.

5. Lieferung/Leistung

Die Firma Steintec GmbH & Co. KG ist bestrebt die vereinbarten Termine einzuhalten. Die
Lieferfristen können sich durch unvorhersehbar Hindernisse verzögern, wie z.B. durch höhere Gewalt,
Betriebsstörungen bei Lieferanten oder der Firma Steintec GmbH & Co. KG, Vorlieferfristen der
Rohmaterialien, Fehlfallen des Werkstoffes (Ausschuss usw.), Witterungsbedingungen (bei arbeiten
im Außenbereich...). In diesem Fall gilt eine angemessene zeitliche Verlängerung zwischen den
Vertragspartnern als vereinbart.

Leistungen können nach Wahl von Mitarbeiter von Firma Steintec GmbH & Co. KG selbst oder durch
selbstständige Dritte im Auftrag von uns erbracht werden.
Sobald die Lieferung teilbar ist/ die Leistung in mehreren Teilen erbracht wird, kann diese auch so
abgerechnet werden (Teilrechnungen).

Der Auftraggeber ist verpflichtet die organisatorischen Rahmenbedingungen, vor Beginn der Arbeiten,
zu schaffen. Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber, während der gesamten Bau-Dauer
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eventuelle Ausgleichsarbeiten von nicht normgerechtem Untergrund werden gesondert verrechnet.
Die Bau- Erstreinigung und laufende Pflege der Natursteinprodukten obliegen dem Auftraggeber.
Wir weisen darauf hin, dass eine allgemeine Kontrolle unserer Produkte vor dem Verlegen/ Versetzen
zu erfolgen hat, da wir keine Reklamation von bereits verlegtem/versetztem Material anerkennen
können.

Bei Abholung von Waren bei der Firma Steintec GmbH & Co. KG ist der Auftraggeber verpflichtet die
Ware vor dem Abtransport auf Mängel zu überprüfen, sobald die Ware unser Gelände verlassen hat,
können leider keine Reklamationen mehr anerkannt werden. Weiters ist der Auftraggeber selbst dafür
verantwortlich, die Ware richtig zu sichern und ordnungsgemäß zu transportieren. Auch das zulässige
Gesamtgewicht muss vom Auftraggeber selber überprüft werden. (Der Gefahrenübergang erfolgt auf
jedem Fall beim verlassen des Werksgeländes der Firma Larcher.
Bei kommissionierter Ware und Fertigware (Zuschnitten) gilt kein Rückgaberecht.
Eine Rückgabe von gelieferten Waren ist generell nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen
behält sich die Firma Steintec GmbH & Co. KG vor, eine Manipulationsgebühr von 20% des
Nettowertes der zurückgegebenen Waren in Rechnung zu stellen.
Wir behalten uns vor, zur Verfügung gestellte Paletten bzw. Böcke, in Rechnung zu stellen.


6. Preise und Rechnungslegung

Bei Änderungen der Angebotsunterlagen/ Auftragsbestätigungen oder ändern sich Maß, Anzahl,
Gewicht, Bearbeitung u. a. so ist die Firma Steintec GmbH & Co. KG zu einer entsprechenden
Änderung des Preises berechtigt.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch bzw. nach kleinstmöglichen Rechtecken
zuzüglich dem Verschnitt.
Bei Kleinmengen behalten wir uns vor, einen pauschalen Mindermengenzuschlag zu verrechnen.
Die Preisangaben verstehen sich grundsätzlich netto, die gültigen Umsatzsteuer wird gesondert
angeführt.
Da die Preise auf den heutigen Preis/ Bearbeitungsberechnungen beruhen, bleibt eine Nach- bzw.
Neuberechnung des Angebotspreises bis zur nächsten Lohnerhöhung vorbehalten.
Die Zahlungen folgen gemäß der in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die
Durchführung der Lieferung und/oder Leistung durch die Firma Steintec GmbH & Co. KG.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Firma Steintec
berechtigt, jede Tätigkeit und Lieferung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Weitgehende
Ansprüche von der Firma auf vollständige Leistung und Bezahlung sowie Schadenersatz bleiben der
Firma Steintec GmbH & Co. KG vorbehalten.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen
Einheit oder Leistung die Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die, für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
Falls keine Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, hat die Zahlung binnen maximal 14 Tagen
ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.

Lieferungen gegen Barzahlung, Anzahlungen oder Vorauszahlungen werden vorbehalten.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 12% berechnet.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners beschränken sich auf Verbesserung,
Preisminderung sowie Nachtrag des Fehlenden.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt die Abnahme, Lieferungen und Leistungen wegen nur

geringfügiger Mängel abzulehnen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige
oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen
entstehen, werden von Steintec Steinmetz GmbH nicht vertreten. Die daraus resultierenden
Mehrkosten trägt der Vertragspartner.

Im Falle unberechtigter Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die Firma Steintec berechtigt, die angefallenen Kosten dem Vertragspartner mit den jeweils gültigen
Kostensätzen zu stellen.



Haftung

Die Haftung für Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung, anormale Betriebsbedingungen,
Transportschäden, mangelnde organisatorischer Rahmenbedingungen und unvollständige Unterlagen
zurückzuführen sind, werden ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die

Firma Steintec GmbH & Co. KG ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche verjähren jedenfalls ein Jahr nach Erbringung der Lieferung oder Leistung.
Sie sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages, der den Schadensersatz auslösenden Lieferung und
Leistung begrenzt.
Eigentumsvorbehalt
Die Firma Steintec GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten und den
durch Be- und Verarbeitung entstehenden Produkten bis zur vollständigen Begleichung der Forderung
(Anzahlung, Rechnung) vor.
Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden könnten, sind wir sofort zu verständigen.
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist die Firma Steintec ohne weitere
Mahnung berechtigt, sein Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Vertragspartners
abzutransportieren ohne, dass darin ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt
lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Vertragspartner bleibt zur Erfüllung verpflichtet.


Urheberrecht und Immaterialgüterrechte
Entwürfe und Ideen dürfen ohne schriftliche Einwilligung von der Firma Steintec GmbH & Co. KG
nicht durch Dritte ausgeführt werden.
Zeichnungen, Lichtbilder, Vervielfältigungen und dergleichen sowie Modelle, Konstruktionen und
Arbeitsverfahren von der Firma Steintec dürfen weder nachgebildet, noch dritten

Personen zugänglich gemacht werden.

Nachahmungen, auch solche mit unwesentlichen Änderungen der Form und Maßverhältnisse sind
nicht gestattet.



Loyalität und Geheimhaltungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Sie verpflichten sich weiters Kenntnisse, gleich welcher Art, über den Vertragspartner geheim zu
halten und weder Daten noch Unterlagen, gleich welcher Art, an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung ist auch an Dritte, die bei der Erfüllung der wechselseitigen Leistungen beigezogen werden, zu unterbinden.